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Mehr Unterstützung, genau dort, wo sie gebraucht wird.

Meine Leistungen

Meine Alltagsbegleitung kann ganz unterschiedlich aussehen und richtet sich immer nach den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen.

Was ist Alltagsbegleitung?

Alltagsbegleitung bedeutet für mich vor allem: da sein, zuhören, begleiten und entlasten. Meine Unterstützung richtet sich ganz nach Ihrer Situation.

Alltagsbegleitung bedeutet Unterstützung dort, wo im täglichen Leben Hilfe benötigt wird – ohne dabei die pflegerische Fachversorgung zu ersetzen.

Jüngere Frau und ältere Frau gehen Hand in Hand durch einen sonnigen Park

Begleitung außer Haus

  • Spaziergänge und kleine Ausflüge
  • Arzt- und andere Termine
  • Behördengänge
  • Einkäufe und alltägliche Erledigungen
Ältere Hände halten eine Tasse mit heißem Getränk

Gesellschaft und Aktivierung

  • Gespräche und gemeinsame Zeit
  • Kaffeetrinken oder gemeinsame Mahlzeiten
  • gemeinsame Aktivitäten und Freizeitgestaltung
  • Förderung von Selbstständigkeit und sozialer Teilhabe
  • ein offenes Ohr für das, was gerade beschäftigt
Hände schneiden frisches Brot auf einem Holzbrett in einer hellen Küche

Unterstützung zu Hause

  • kleine hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Gestaltung eines abwechslungsreichen Alltags
  • Unterstützung bei der Organisation des Alltags
  • Achten auf die Einnahme verordneter Medikamente

Dabei geht es nicht darum, Ihnen alles abzunehmen. Vielmehr möchte ich Sie dort unterstützen, wo Sie Hilfe benötigen, und gleichzeitig Ihre Selbstständigkeit erhalten.

Unterstützung beim Pflegegrad

Damit Sie den Antrag nicht allein durchstehen müssen.

Sie vermuten, dass ein Angehöriger pflegebedürftig ist, wissen aber nicht, wie Sie einen Pflegegrad beantragen? Oder der bestehende Pflegegrad reicht möglicherweise nicht mehr aus? Auch hier lasse ich Sie nicht allein.

  • Vorbereitung des Pflegegrad-Antrags
  • Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen
  • Zusammenstellung wichtiger Informationen und Nachweise
  • Vorbereitung auf die Begutachtung
  • Höherstufungs- und Änderungsanträge
  • Kommunikation rund um den Antrag

Die Entscheidung über die Bewilligung eines Pflegegrades trifft ausschließlich die zuständige Pflegekasse auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen und der entsprechenden Begutachtung. Ich kann keinen bestimmten Pflegegrad garantieren.

Unterstützung bei weiteren Anträgen

Neben dem Pflegegrad unterstütze ich Sie – je nach Anliegen – auch bei weiteren Anträgen und Formularen rund um Pflege, Betreuung und Entlastung.

Sprechen wir darüber

Ein Anruf genügt. Ich melde mich zurück, wenn ich gerade unterwegs bin.

Telefonisch erreichbar montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr.